Anaphylaktische Reaktionen und deren Therapie bei Kindern

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|Erschienen am: 
Mit freundlicher Unterstützung von
Mylan Germany GmbH (A Viatris Company)
Wissenschaftliche Leitung:
Britta Stöcker, Prof. Dr. med. Margitta Worm, Sabine Schnadt und Eberhard Ziegler

In diesem zertifizierten Podcast geht es um die Herausforderungen und Verantwortlichkeiten bei akuten allergischen Reaktionen in Kitas und Schulen.

Schwere Allergien oder auch anaphylaktische  Reaktionen stellen gerade bei Kindern eine Herausforderung dar. Denn  solche akuten Ereignisse geschehen nicht immer zu Hause, sondern unter  anderem auch in Kita oder Schule. Doch wer ist dann wofür  verantwortlich? Wer darf, sollte oder gar: MUSS etwas tun oder nicht  tun? Über diese komplexen und je nach Bundesland unterschiedlichen  Regelungen sprach Allgemeinmediziner Dr. Dierk Heimann im Rahmen eines  Symposiums beim Deutschen Allergie-Kongress mit Expert:innen  unterschiedlicher Fachrichtungen.

Schnelles Handeln ist immer wichtig bei Anaphylaxie. Die nötigen  Schritte können mithilfe einer „3-A-Regel“ gut zusammengefasst werden:  Anaphylaxie, Anfang der Behandlung und Adrenalin als Soforttherapie. „Je  früher Sie Adrenalin einsetzen bei beginnender Reaktion, desto besser  der Effekt“, berichtete Prof. Margitta Worm von der Charité Berlin. Auch  gemäß Leitlinie sei ein Auto-Injektor nicht erst bei respiratorischen  oder Herz-Kreislauf-Symptomen indiziert, sondern beispielsweise bereits  auch bei drei Quaddeln bei bekannter schwerer Allergie. In der Praxis  hingegen werde mit der Adrenalingabe häufig zu lange gewartet. 

Gerade wenn Kinder mit schwerer Allergie eine Kita oder Schule  besuchen, zeigen sich häufig Hürden. Wichtig sei es, hier immer Kontakt  zu Caterern und Erzieher:innen / Lehrer:innen aufzunehmen, um Abläufe  bzw. einen Notfallplan möglichst in Ruhe und genau abzustimmen.  Zentrales Utensil sei natürlich immer das Notfallset. „Ich finde es  wichtig, gerade wenn die Kinder etwas älter werden und im älteren  Kindergartenalter spätestens im Grundschulalter sind, wenn wir da ganz  klar versuchen hinzukommen, dass das Notfallset immer beim Kind ist“,  postuliert Pädiaterin Britta Stöcker.

Doch wie ist im Zweifelsfall eine Medikamentengabe, z. B. durch  Erzieher:innen / Lehrer:innen geregelt? Der Deutsche Allergie- und  Asthmabund (DAAB) hat unter anderem dazu eine Umfrage durchgeführt mit  dem zentralen Ergebnis, dass dies von Bundesland zu Bundesland  verschieden ist. „Bei den Schulen ist es so, dass alle der  teilgenommenen Länder eine Regelung zur Medikamentengabe haben, leider  aber nur in vier Fällen tatsächlich der anaphylaktische Notfall genannt  wird und das auch sehr unterschiedlich“, berichtet Sabine Schnadt vom  DAAB. Ein positives Ergebnis dieser Umfrage: Das Wissen zum Thema  Anaphylaxie nehme zu.

Verständlicherweise gibt es auf Seiten von Erzieher:innen /  Lehrer:innen Ängste und Verunsicherung, einen Auto-Injektor bei einem  Kind einzusetzen, sofern man nicht speziell geschult sei. Doch, und hier  war Eberhard Ziegler, der lange im Referat Grundlagen des  Leistungsrechts der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung tägig war,  sehr deutlich: „Eine anaphylaktische Reaktion ist ein Notfall. Wir  haben es in unserem Handbuch zur Ersten Hilfe für die  Bildungseinrichtungen ganz deutlich auch drinstehen, auch auf die  Anaphylaxie abgestellt und sagen, das ist eine Leistung der ersten  Hilfe, die muss gegeben werden.“ Und das unabhängig davon, ob ein  entsprechender Kurs besucht wurde oder nicht. 

Um diese Angst zu verringern, gebe es sowohl Schulungen als auch  Trainings-Pens und weitere Möglichkeiten und Materialien, um den  Ernstfall zu proben, um in akuten Situationen souverän handeln zu  können. Zudem müssten Erzieher:innen oder Lehrer:innen auch keine Angst  vor einer Haftung haben. „Haftung nur dann, wenn jemand grob fahrlässig  eine Schädigung dessen herbeiführt, dem er helfen will“, so Ziegler. Er  könne sich jedoch keinen Fall erdenken, bei dem diese Bedingung erfüllt  sei. Schlussfolgernd ließen sich aus der Symposiumsdiskussion sehr  vielseitige Learnings mitnehmen, sowohl zur Bewusstseinsstärkung  hinsichtlich einer Anaphylaxie und deren Behandlung als auch in puncto  Verpflichtung zur Erste-Hilfe-Leistung und Beratungs- und  Schulungsangeboten.

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