Transplantationsmedizin

Organspende 2025: Fehlende Zustimmung häufigster Grund für Ablehnung

Nierenarzt/Nierenärztin
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Die fehlende Enwilligung ist nach wie vor der hauptsächliche Hinderungsgrund für eine Organspende.

Strategien zur Prozessoptimierung in den Entnahmekrankenhäusern standen im Mittelpunkt des Jahreskongresses der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) in Würzburg. Das diesjährige Programm legte einen besonderen Schwerpunkt auf Praxisnähe.

Inhaltsverzeichnis

Zur Eröffnung des DSO-Fachkongresses 2025 richtete sich Bundesgesundheitsministerin Nina Warken in ihrem Videogrußwort an die Mitarbeitenden in den Krankenhäusern. „Es erfordert viel Engagement von Ihnen, das Denken an die Organspende zur Routine werden zu lassen und am Lebensende als Option in Betracht zu ziehen. Gleichzeitig benötigen Sie aber auch viel Fingerspitzengefühl, um bei Angehörigen Ängste und Unsicherheiten abzubauen“, bedankte sich Warken für deren Einsatz für die Organspende. Nach wie vor sei der Bedarf an Spenderorganen hierzulande hoch. „Es ist daher mit Blick auf die Patient:innen auf den Wartelisten lebensnotwendig, an vielen unterschiedlichen Stellschrauben zu drehen, um die Organspende voranzubringen und so Hoffnung und Lebensjahre zu schenken.“ Dazu gehören laut Warken eine noch bessere Aufklärung zur Organspende, eine weitere Optimierung der Abläufe in den Krankenhäusern sowie gesetzliche Maßnahmen.

Organspendezahlen bleiben weiter stabil

Von Januar bis Oktober 2025 gab es in den rund 1.100 Entnahmekrankenhäusern 836 postmortale Organspender:innen, im Vergleichszeitraum 2024 waren es 789. Die Summe der in Deutschland entnommenen Organe, die über die internationale Vermittlungsstelle Eurotransplant allokiert und schließlich in Deutschland oder im Ausland transplantiert werden konnten, lag bis Oktober 2025 bei 2.523 (Vorjahreszeitraum: 2.391).

Von Januar bis Oktober 2025 konnten insgesamt 2.738 Organe aus Deutschland und dem Eurotransplant-Verbund hierzulande transplantiert werden, im Vergleichszeitraum 2024 waren es 2.557.

„Die leichte Steigerung der Organspende gegenüber dem Vorjahr ist für die Patient:innen auf den Wartelisten erfreulich, darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass daraus keine fundamentale Wende bei der Organspende abzuleiten ist“, erklärte der Medizinische Vorstand der DSO, Dr. Axel Rahmel. Zudem zeigten die Spenderzahlen erneut deutliche regionale Unterschiede. So verzeichneten einige Regionen, insbesondere der Nordosten, einen Rückgang der Spenden, während andere Bundesländer leichte Zuwächse aufwiesen.

Die Zahl der Organspenden könnte laut Rahmel höher ausfallen, wie der nähere Blick auf die Entscheidungen zur Organspende zeigt: Von den insgesamt 2.963 gemeldeten potenziellen Organspenden im Zeitraum von Januar bis Oktober 2025 konnten 2.127 Fälle nicht realisiert werden. Dabei war die fehlende Zustimmung der Angehörigen der häufigste Grund dafür, dass eine potenzielle Organspende nicht zustande kam: Etwa die Hälfte dieser gemeldeten Fälle, in denen keine Spende erfolgte, scheiterte an einer fehlenden Einwilligung, noch vor verschiedenen medizinischen Gründen, insbesondere medizinischen Kontraindikationen.

Zustimmungsrate der Angehörigen liegt bei unter 25 Prozent

„Diese Entwicklung sehen wir bereits seit einigen Jahren. Müssen Angehörige eine Entscheidung zur Organspende treffen, entweder nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen oder nach eigenen Wertvorstellungen, beträgt die Zustimmungsrate, insbesondere im letztgenannten Fall, weniger als 25 Prozent. Denn eine schriftliche Willensbekundung liegt nur bei rund 15 Prozent der möglichen Organspenden vor. Es ist uns daher wichtig, diesen Punkt immer wieder hervorzuheben, weil er zentral für die Aufklärung und Akzeptanz der Organspende ist. Alle Bürger:innen sollten sich zu der Frage einer Organspende eine Meinung bilden und die getroffene Entscheidung zur Organspende dokumentieren, damit ihr Wille bezüglich der Organspende auch tatsächlich umgesetzt werden kann, wenn es darauf ankommt“, so der DSO-Vorstand.

Welche Strategie führt zu mehr Organspende im klinischen Alltag?

Aber auch auf Seiten der Krankenhäuser könne einiges getan werden, um die Situation der Organspende zu verbessern, mahnt die DSO an. Ihren Kongress richtete sie daher in vergangenen Jahr sehr praxisnah aus und stellte Maßnahmen zur Diskussion, mit denen Ärzt:innen sowie Pflegende die Organspende in ihren Kliniken steigern können. Unterstützung bei der Organisation und Umsetzung von Organspenden soll beispielsweise ab sofort die neue App „DSO-LeitfadenPLUS“, wie Rahmel informierte. „Zwischen den Kliniken gibt es nach wie vor große Unterschiede in der Beteiligung an der Organspende. Mit der neuen App erweitern wir unser breit gefächertes Unterstützungsangebot für die Kliniken. Sie bietet den Entnahmekrankenhäusern jederzeit und überall einen schnellen Zugriff auf alle relevanten Informationen, Kontakte und Formulare für den Prozess einer Organspende.“ Die App basiert auf dem „Leitfaden für die Organspende“, den die DSO online auf ihrer Website zur Unterstützung der Kliniken im Organspendeprozess bereithält. Sowohl im Apple-Store also auch bei Google Play ist sie verfügbar und eignet sich zudem für die Nutzung auf dem Tablet.

Maschinenperfusion wurde jetzt eingeführt

Eine weitere Neuerung, die die Kliniken bei der Organspende unterstützen wird, ist die Einführung der Maschinenperfusion für Nieren (siehe Kasten).

Thomas Biet, Kaufmännischer Vorstand der DSO, hob ihre medizinische Bedeutung hervor: „Mit der Maschinenperfusion für Nieren von Spendern mit erweiterten Spenderkriterien wird ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Organqualität und Transplantationsergebnisse getan. Dieses Verfahren ermöglicht eine schonendere Konservierung von Spendernieren und erhöht damit die Chancen, dass mehr Organe erfolgreich transplantiert werden können.“ Beide Neuerungen, die neue DSO-App und die Maschinenperfusion, sind Biet zufolge weitere wichtige Bausteine für eine nachhaltige Qualitätssteigerung im gesamten Organspendeprozess.

Bei Krankenhausreform TX-Medizin berücksichtigen

Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Vorsitzender des DSO-Stiftungsrates, sieht auch die Politik in der Pflicht, bei Gesetzgebungen, die die Kliniken betreffen, die Organspende im Blick zu haben. „Eine Krankenhausreform ist dringend notwendig, damit der Fortschritt der Medizin in Hochleistungskliniken gewährleistet bleibt. Dabei gilt es auch, die Rahmenbedingungen der Transplantationsmedizin und insbesondere der Organspende im Auge zu behalten. Das gegenwärtige Gesetzgebungsverfahren schafft viel Unsicherheit; mit der notwendigen Beteiligung des Bundesrates ist ein Inkrafttreten nicht vor Ende 2026 zu erwarten. Es besteht daher die Gefahr eines ungeregelten Ausscheidens wichtiger Krankenhäuser aus der Versorgung. Das kann auch der Organspende massiv schaden,“ erläuterte der Mediziner. Er forderte daher Bund und Länder auf, schnellstmöglich eine tragfähige Leistungsgruppenbeschreibung vorzulegen, welche die Schwierigkeiten der Organspende berücksichtigt.

Quelle: www.dso.de

Dieser Beitrag ist ursprünglich erschienen in: Nierenarzt/Nierenärztin 1/2026

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