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Bei wem müssen stillgelegte Elektroden wieder raus?

Autor: Manuela Arand

Wie mit stillgelegten Elektroden verfahren werden soll, klären Leitlinien unzureichend. Wie mit stillgelegten Elektroden verfahren werden soll, klären Leitlinien unzureichend. © iStock.com/Trout55

Ob vom Schrittmacher oder vom implantierbaren Defi – Hunderttausende Elektroden liegen hierzulande in den Ventrikeln. Nicht alle erfüllen (noch) einen Zweck. Stellt sich die Frage: Soll man inaktive Sonden ziehen? Und wenn ja, wann?

Sonden von kardiovaskulär implantierbaren Geräten verwachsen über die Jahre häufig mit der Gefäßwand, zum Teil auch mit der Trikuspidalklappe. Das kann deren Entfernung erschweren. Unstrittig ist, dass eine Infektion des Sondenmaterials eine Extraktion erfordert – gemäß Leitlinie eine Klasse-I-Indikation. Auch eine okkludierte V. cava sollte die Entfernung nach sich ziehen, wenn sich der Zugang auf andere Weise nicht wiederherstellen lässt. Register­daten belegen bei beiden Indikationen hohe Erfolgs- und geringe Komplikationsraten.

Was aber passiert mit Sonden, die schlicht nicht mehr funktionieren oder die z.B. wegen einer Systemaufrüstung stillgelegt werden sollen? Müssen sie…

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