Demenztest: GOÄ Nr. 857 mehrfach an einem Tag ansetzen
Ein Internist fragt:
Ich gehe davon aus, dass ich Demenztests (MMSE, Uhrentest nach Shulman, Geldzähltest etc.) mit der GOÄ-Ziffer 857 abrechnen darf. Darf ich diese Ziffer auch nach Durchführung von drei verschiedenen Demenztests an einem Tag dreimal ansetzen – analog zum EBM?
Dr. Gerhard Bawidamann, Arzt für Allgemeinmedizin, Nittendorf:
Die Legende der GOÄ-Ziffer 857 spricht ausdrücklich von „Testverfahren“ in der Mehrzahl und enthält nicht den Zusatz „je Test“. Dadurch kommt zum Ausdruck, dass die Ziffer nur einmal anzusetzen ist, wenn ein Test zur Diagnostik oder zum Ausschluss der Demenz durchgeführt wird.
In Rechnung gestellt wird somit die Ziffer 857 mit dem 1,8-fachen…
Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.
Benutzeranmeldung
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.
Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.