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Heilmittel verordnen ohne Regressrisiko?

Autor: RA Isabel Kuhlen, Foto: Thinkstock

Die Krankenkassen können auf die Heilmittel-Genehmigung verzichten - ist der verordnende Arzt dann vor Regressen geschützt?

Eine Allgemeinärztin fragt:

Wenn eine Krankenkasse auf die Genehmigung nach den Heilmittelrichtlinien verzichtet, ist dann eine regressfreie Verordnung sicher?

Isabel Kuhlen, Rechtsanwältin und Apothekerin:

Die Heilmittelrichtlinien regeln u.a., wie bei der Erstverordnung sowie bei Folgeverordnungen von Heilmitteln zu verfahren ist. Folgeverordnungen im sog. „Regelfall“ können nach Maßgabe des Heilmittelkatalogs „bis zur Erreichung der Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls“ ausgestellt werden.

Es erfolgt also eine Festlegung, mit welcher Anzahl von Heilmittelbehandlungen im Regelfall ausreichend therapiert werden kann. Heilmittelbehandlungen werden so in ihrer Gesamtanzahl limitiert.…

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