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E-Scooter „Höchst unfallträchtig“

Autor: Michael Brendler

Eine stationäre Aufnahme war bei 24 % der Verunfallten notwendig. Eine stationäre Aufnahme war bei 24 % der Verunfallten notwendig. © SayLi – stock.adobe.com
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Seit mehr als drei Jahren gibt es eine weitere potenzielle Unfallursache auf deutschen Straßen: die E-Scooter. „Mit dem neuen Konzept der Mobilität kam ein neues Verletzungsmuster in die Notaufnahmen“, schreibt Dr. Philipp­ Sundermann­ von der Klinik für Unfallchirurgie, Orthopädie und Sportorthopädie der Asklepios Klinik St. Georg in Hamburg.

Rund 560 verletzte E-Scooter-Fahrer verzeichnete die Hansestadt allein im Jahr 2022. 205 solcher Unfallopfer haben Dr. Sundermann und seine Kollegen seit 2019 behandelt und die Verletzungsmuster und -umstände in einer prospektiven Studie ausgewertet. 

Demnach erlitten auffällig viele Patienten eine Kopfverletzungen: Bei fast jedem Zweiten war der Kopf zumindest mitbeteiligt. Und bei 43 % galt er als am schwersten betroffene Region. Einen Helm hatten nur 3 % der eingelieferten E-Scooter-Fahrer getragen. Obere und untere Extremität dominierten jeweils bei rund jedem Vierten das Verletzungsmuster.

Eine stationäre Aufnahme war bei 24 % der Verunfallten notwendig. Unterteilt nach Schweregraden fielen 9 % in die Kategorie schwer verletzt. Sie hatten Mehrfachverletzungen, eine Intensivindikation, intrakranielle Blutungen oder Frakturen mit höhergradigem Weichteilschaden. Ein Patient trug eine Querschnittlähmung davon. Mittelschwere Verletzungen wie einfache Knochenbrüche führten 41 % der E-Roller-Fahrer in die Ambulanz. Die restlichen 50 % wiesen Prellungen oder andere leichte Wunden auf.

Dr. Sundermann zufolge spielte der Trainingseffekt offenbar keine relevante Rolle. Denn vier von fünf Patienten hatten bereits mehrfach einen Elektro-Tretroller genutzt, bevor sie stürzten. „Das Fahren mit E-Scootern erweist sich als höchst unfallträchtig“, lautet das Fazit des Kollegen. Er spricht zwei Empfehlungen aus, um das Risiko zu reduzieren: Eine Helmpflicht und Maßnahmen wie eingeschränkte Nutzungszeiten nach Einbruch der Dunkelheit. Letztere sollen helfen, die Zahl der Fahrten unter Alkoholeinfluss einzudämmen. Schließlich war in der Erhebung circa jeder Fünfte zum Zeitpunkt des Unfalls alkoholisiert. „Hier ist die Politik gefragt, sich dieser Thematik anzunehmen“, so Dr. Sundermann.

Quelle: Sundermann P. Hamburger Ärzteblatt 2023; 77: 31