Ist dieser Patientenwunsch private Leistung?
Antwort von Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:
Bei der Behandlung am Wochenende bzw. außerhalb der Praxiszeiten gilt hinsichtlich der Privatvergütung bei Kassenpatienten nichts anderes als bei einer Behandlung während der Praxiszeit.
Nach § 18 I Nr. 2 BMVÄ darf eine Vertragsarzt von einem Versicherten eine Vergütung nur verlangen, wenn und soweit der Versicherte vor Beginn der Behandlung ausdrücklich verlangt, auf eigene Kosten behandelt zu werden und dieses dem Vertragsarzt schriftlich bestätigt. Dies gilt auch außerhalb der Sprechstunde. Da in der Regel kein Kassenpatient vom Arzt verlangen wird, privat behandelt zu werden, bleibt nur die Abrechnung über…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.