Ist dieser Patientenwunsch private Leistung?

Frage von Dr. A. Z. aus G.:
In meiner Tätigkeit als Landarzt kommt es immer häufiger vor, dass die Patienten am Wochenende um einen Hausbesuch bitten. Es ist selbstverständlich, dass man in Notfällen die Hilfe nicht verweigert. Wie ist es aber, wenn die Patienten den Verweis auf den ärztlichen Notfalldienst nicht beachten und ausdrücklich darum bitten, dass der Hausarzt selbst kommt. "Beim Notfalldienst müssen wir immer so lange warten" oder "Der Notarzt kennt mich doch nicht so gut wie Sie" sind die häufigsten Argumente. Ist mein Hausbesuch dann eine Art "IGeL-Leistung" und kann ich eine Privatrechnung stellen, wenn der Patient damit einverstanden ist? Da mein Praxisbudget regelmäßig überschritten ist, bekomme ich ansonsten außer der Ziffer 5 kein Honorar dafür.

Antwort von Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:

Bei der Behandlung am Wochenende bzw. außerhalb der Praxiszeiten gilt hinsichtlich der Privatvergütung bei Kassenpatienten nichts anderes als bei einer Behandlung während der Praxiszeit.
Nach § 18 I Nr. 2 BMVÄ darf eine Vertragsarzt von einem Versicherten eine Vergütung nur verlangen, wenn und soweit der Versicherte vor Beginn der Behandlung ausdrücklich verlangt, auf eigene Kosten behandelt zu werden und dieses dem Vertragsarzt schriftlich bestätigt. Dies gilt auch außerhalb der Sprechstunde. Da in der Regel kein Kassenpatient vom Arzt verlangen wird, privat behandelt zu werden, bleibt nur die Abrechnung über…

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