Anzeige

Knifflige Lage bei chronisch Kranken am Steuer

Autor: Alexandra Juchems

Für Berufsfahrer von LKW sind die medizinischen Anforderungen zur Fahreignung besonders streng. Für Berufsfahrer von LKW sind die medizinischen Anforderungen zur Fahreignung besonders streng. © fotolia/starflamedia

Nicht jede Person hinterm Steuer ist gesundheitlich in guter Verfassung. Vor allem bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen ist die Fahrtauglichkeit manchmal mehr als fragwürdig. Der behandelnde Arzt darf selbst kein Fahrverbot aussprechen, sich aber in Sonderfällen an die Polizei wenden.

Beispiele für Verkehrsunfälle durch eine Erkrankung des Fahrers schildert die Boulevardpresse immer wieder. So erlitt ein 74-jähriger Rentner während der Fahrt einen plötzlichen Herztod und stürzte mit seinem Pkw in den Datteln-Ems-Kanal. Alle vier Insassen verstarben. Die Unfallstatistik allerdings erfasst hierzulande keine Krankheiten am Steuer. Laut Daten aus der Schweiz und Finnland sind bis zu 3 % aller Verkehrstoten die Folge einer plötzlichen krankheitsbedingten Fahruntüchtigkeit des Fahrers.

Um solche Unfälle in Deutschland möglichst zu vermeiden, gibt es Vorschriften zur geistigen und körperlichen Fahreignung in Form der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). In der Anlage 4 der FeV geht…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.