Leichenschau: Wann, wie und warum ist der Tod eingetreten?

Autor: KS

Jeder Arzt, ob in der Praxis niedergelassen oder im Krankenhaus angestellt, ist zur Leichenschau verpflichtet. Und die Feststellung des Todes, des Todeszeitpunkts, der Todesart und der Todesursache hat „unverzüglich“ zu geschehen, erläuterte Professor Erich Miltner, Leiter der Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Ulm, auf dem MedCongress in Baden-Baden.

Während grundsätzlich jeder Arzt eine Leichenschau durchführen muss und bei Weigerung ein Bußgeld zu zahlen hat, sind Notärzte im Rettungsdienst nur verpflichtet, den Tod festzustellen, nicht aber die Todesart und Todesursache. Wer als Arzt vorsätzlich oder fahrlässig die Leichenschau ablehnt oder nicht ordnungsgemäß durchführt, handelt ordnungswidrig.
Worauf aus Sicht der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft zu achten ist, erklärte Peter Fluck, Leitender Oberstaatsanwalt in Baden-Baden. Was gehört zur äußeren Leichenschau vor Ort dazu? Zunächst auf jeden Fall die vollständige Untersuchung der bekleideten und unbekleideten Leiche. Die Leiche muss also immer entkleidet werden – was laut Fluck…

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