Anzeige

Neue Leitlinie: Krebskranke nach Todeswünschen fragen

Autor: Dr. Dorothea Ranft

Den todkranken Patienten sollte die verbleibende Zeit so angenehm wie möglich gemacht werden. Den todkranken Patienten sollte die verbleibende Zeit so angenehm wie möglich gemacht werden. © iStock/Ridofranz

Um ganze acht Kapitel wurde die S3-Leitlinie zur Palliativmedizin bei Krebs erweitert. Sie greift nun auch den Wunsch zu sterben auf sowie die Versorgung einer tumor­bedingten Fatigue und maligner Wunden.

Therapieziele finden

Jede Therapie fußt auf vernünftigen Zielen, auch die palliative Tumor­therapie. Dabei sollten Beginn, Fortsetzung und Ende der Behandlung gleichermaßen mit dem Patienten beschlossen werden. Im Laufe der Behandlung sind Indikation und Einwilligung des Kranken regelmäßig zu prüfen. Allerdings ist der Arzt kein Befehlsempfänger, heißt es in der Leitlinie, die unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin aktualisiert und ergänzt worden ist: Bei unrealistischen Zielen kann der Behandler Maßnahmen ablehnen, bei fehlender Indikation soll er sie sogar verweigern. In der Praxis hat es sich als hilfreich erwiesen, Entscheidungen über das Vorgehen am…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.