Urlaub nur noch mit Vertreter in der Praxis?

Autor: det

Die Regierung will die Kassenärzte zu mehr Präsenz unterm Honorardeckel zwingen. Kollegiale Vertretung zwischen Niedergelassenen soll offenbar nicht mehr erlaubt sein, nur der Vertreter in der eigenen Praxis soll vor Disziplinarstrafen schützen. Einfach Urlaub nach eigenem Gusto - das kann ein Arzt doch wirklich nicht für sich beanspruchen, so die Denke der Berliner Paragrafendrechsler, die sich in der Gesetzesbegründung entlarvt.

Rot-Grün ist offenbar aufgeschreckt durch frühere Drohungen aus Ärztekreisen mit Praxisschließungen wegen zu enger Budgets oder der gedeckelten Gesamtvergütung. Und dass viele Praxisinhaber in den Zeiten eben dieser Kombination aus punktzahlmordendem Praxisbudget und nur noch minimal steigendem Gesamthonorar mit vermehrtem Urlaub ("Budgetferien") oder freien, dem IGeLn oder der Fortbildung gewidmeten Nachmittagen reagierten, hat sich auch rumgesprochen.

Budgetferien verboten

So findet sich im Entwurf zu einem Gesetz über die geplante Gesundheitsreform Erstaunliches: Der Paragraf 81 des Sozialgesetzbuches SGB V, welcher bestimmt, dass die KVen auf ihre Zwangsmitglieder losgehen müssen, wenn die…

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