Wenn Freiverkäufliches nicht ausreicht
Ein Facharzt für Innere Medizin fragt:
Ich betreue eine ältere Dame, die an einem Pollinosis-Beschwerdebild mit Augentränen, Naselaufen und begleitender Kurzatmigkeit im Frühjahr leidet. Ein Therapieversuch mit freiverkäuflichem Loratadin und steroidhaltigen topischen Sprays führte nicht zu einer befriedigenden Beschwerdelinderung. Daraufhin erfolgte die Verordnung von Levocetirizin (Originalpräparat), worunter die Patientin beschwerdearm wurde.
Entgegen der Ansicht der Krankenkasse der Patientin kann ich keinen „sonstigen Schaden“ erkennen. Wie muss ich argumentieren, um einen Regress abzuwenden?
Isabel Kuhlen, Rechtsanwältin und Apothekerin:
Gegen den Arzt wurde ein Regress als…
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