„Ambulante Versorgung ist auch ohne KV möglich"

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Die Integrationsversorgung (IV) gibt Krankenkassen grünes Licht zur
willkürlichen Erprobung des Einkaufsmodells. Transparenz oder Nachweis des Patientennutzens sind nicht erforderlich. Mitsprache der Versicherten gibt es nicht, KVen dürfen sich nicht beteiligen. Die
einprozentige Anschubfinanzierung ist der erste Nagel für den Sarg, in dem kollektivvertragliche Mindeststandards für Ärzte im Namen der
Kostensenkung versenkt werden sollen.

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