Anstellung hält Ihnen die Bürokraten vom Leib

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Im gesperrten Bezirk entscheidet der Zulassungsausschuss über den Praxisnachfolger. Das kann z.B. dazu führen, dass die verbleibenden Partner einer Gemeinschaftspraxis ihren Wunschkandidaten nicht bekommen können. Im Wege der Anstellung lässt sich das umgehen, erläutert der auf Medizinrecht spezialisierte Rechtsanwalt Rainer Kuhlen aus Mönchengladbach.

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