Seit 2000 ist Rainer Kuhlen als Rechtsanwalt zugelassen und übte seine Tätigkeit mehrere Jahre in der auf Medizin- und Pharmarecht spezialisierten Kanzlei von Herrn Rechtsanwalt Herbert Wartensleben aus. Zwischen 2006 und 2010 setzte er seine Praxis im Rahmen der Kanzlei Erckens, Horn und Partner in Mönchengladbach fort. Seit August 2010 ist er Mitbegründer der Kanzlei Kuhlen.
Aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen ist ihm von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Medizinrecht zu führen. Rechtsanwalt Kuhlen ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein sowie Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht.
Er hält Vorträge zu medizinrechtlichen Fragestellungen und veröffentlicht regelmäßig Beiträge in medizinischen und juristischen Fachzeitschriften.