Geld weg wegen Dokumentationsmangel? Nicht immer!

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Eine schwache Dokumentation macht die Abrechnung nicht per se fehlerhaft.

Die KVen fordern nach einer Plausi-Prüfung oder sachlich-rechnerischen Berichtigung zum Teil kräftig Honorar zurück. Mit der Begründung: Die Leistungen seien nicht ordnungsgemäß dokumentiert und damit nicht vollständig erbracht worden. Doch das ist nicht immer rechtens. Es kommt darauf an, wo die Dokumentationspflicht geregelt ist.

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