Dokumentieren – aber richtig!

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Nicht verordnungsfähige Medikamente müssen in die Patientenakte.

Verordnet ein Arzt in medizinisch begründeten Einzelfällen Medikamente, die nach der Arzneimittel-Richtlinie eigentlich nicht verordnungsfähig sind, muss er das in der Patientenakte begründen, so der Gemeinsame Bundesausschuss.