Falsche Atteste: Was Mediziner riskieren
Falsche Atteste: Was Mediziner riskieren
Nun, da der Staat nur noch die Kosten weniger Coronatests erstattet, könnten Patienten um Fake-Atteste bitten. Der juristische Rat: Bloß nicht dazu überreden lassen!
Seit dem 11. Oktober haben nur noch bestimmte Personengruppen einen Anspruch auf kostenlose Coronatests – unter anderem Menschen, die wegen Kontraindikationen nicht gegen COVID-19 geimpft werden können.
Wer bekommt den Test gratis?
- Personen, die jünger sind als 12 Jahre oder erst in den letzten drei Monaten vor dem Test 12 geworden sind.
- Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation, insbesondere einer Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel, zum Zeitpunkt des Tests oder drei Monate zuvor nicht gegen Corona geimpft werden können oder konnten.
- Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen oder in den vorigen Monaten an solchen Studien teilgenommen haben.
- Personen, die sich wegen einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus in Quarantäne befinden, wenn der Test zum Beenden derselben erforderlich ist.
Coronaimpfung ist fast immer möglich
- banale Infekte, auch wenn sie mit subfebrilen Temperaturen (≤ 38,5 °C) einhergehen
- Krebserkrankungen, rheumatologische Erkrankungen
- Allergien (die nicht spezifisch gegen Bestandteile der Impfung bestehen)
- Behandlung mit Antibiotika, Kortikosteroiden oder lokal angewendeten steroidhaltigen Präparaten
- Blutungsneigung/ Einnahme von Gerinnungsmedikamenten
- Vorbestehende neurologische Erkrankungen wie bspw. Multiple Sklerose
- Chronische Erkrankungen wie Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen oder Nierenerkrankungen
Quelle: RKI, Weitere Informationen »
Nur in Ausnahmen bedarf es keiner Untersuchung
Ein Gesundheitszeugnis gilt dann als unrichtig, wenn wesentliche Feststellungen nicht im Einklang mit den Tatsachen oder dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft stehen. Dies ist auch der Fall, wenn die Gesamtbeurteilung des Patienten im Ergebnis zutreffend ist, es aber falsche, erfundene oder verfälschte Einzelbefunde enthält. Unrichtig ist ein Gesundheitszeugnis grundsätzlich auch, wenn ein Befund bescheinigt wird, ohne dass der Arzt den Patienten überhaupt untersucht hat. Ausnahmsweise kann das ärztliche Zeugnis jedoch trotz fehlender ärztlicher Untersuchung richtig sein, wenn sich der Arzt die Beschwerden von einem ihm bekannten Patienten anschaulich schildern lässt und die Symptome widerspruchsfrei zu einem entsprechenden Krankheitsbild passen.Wie wird der Test-Anspruch geprüft?
- amtlicher Lichtbildausweis oder sonstiger Lichtbildausweis der minderjährigen Person
- Nachweis, dass die Person aus einem der genannten Gründe anspruchsberechtigt ist
- im Fall der medizinischen Kontraindikation ein ärztliches Zeugnis darüber, dass eine Impfung gegen das Coronavirus nicht möglich ist
Straftat liegt bei Handeln wider besseren Wissens vor
Dies bedeutet: Falls ein Patient das unrichtige Attest zur Vorlage bei einer Apotheke verwenden will und dies dem Arzt auch so mitteilt, steht eine Strafbarkeit des Arztes zumindest im Raum. Subjektiv ist ein Handeln wider besseren Wissens erforderlich, d.h., der Arzt muss wissen, dass seine Bescheinigung inhaltlich unrichtig ist. Geht der Arzt dagegen von der Richtigkeit eines objektiv falschen Gesundheitszeugnisses aus, liegt ein sog. Tatbestandsirrtum vor. Dieser schließt gemäß § 16 StGB den Vorsatz aus und lässt den Tatbestand entfallen. Fahrlässiges Handeln ist nicht unter Strafe gestellt. Dagegen genügt hinsichtlich des Verwendungszwecks bereits die Vorstellung, dass die ärztliche Bescheinigung möglicherweise zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft bestimmt ist. Zusätzlich ist darauf hinzuweisen, dass nicht nur der Arzt, sondern auch der Patient sich strafbar macht, wenn er ein unrichtiges Gesundheitszeugnis nutzt, um eine Behörde oder eine Versicherungsgesellschaft über seinen Gesundheitszustand zu täuschen. Ein solches Verhalten sanktioniert § 279 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe. Aber auch berufsrechtlich kann gegen einen betreffenden Arzt vorgegangen werden. Nach § 25 der Musterberufsordnung haben Mediziner bei der Ausstellung ärztlicher Zeugnisse mit der notwendigen Sorgfalt zu verfahren und nach bestem Wissen ihre Überzeugung auszusprechen. Bei Verstoß drohen Maßnahmen wie Verwarnung, Verweis oder Geldbuße, je nach Kammerzugehörigkeiten bis zu 100.000 Euro. Vertragsärzten droht darüber hinaus ein Disziplinarverfahren. Als Maßnahme kommt hier zusätzlich auch die Anordnung des Ruhens der Zulassung/vertragsärztlichen Beteiligung bis zu maximal zwei Jahre in Betracht.Medical-Tribune-Gastbeitrag
Nun, da der Staat nur noch die Kosten weniger Coronatests erstattet, könnten Patienten um Fake-Atteste bitten. Der juristische Rat: Bloß nicht dazu überreden lassen!
Seit dem 11. Oktober haben nur noch bestimmte Personengruppen einen Anspruch auf kostenlose Coronatests – unter anderem Menschen, die wegen Kontraindikationen nicht gegen COVID-19 geimpft werden können.
Wer bekommt den Test gratis?
- Personen, die jünger sind als 12 Jahre oder erst in den letzten drei Monaten vor dem Test 12 geworden sind.
- Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation, insbesondere einer Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel, zum Zeitpunkt des Tests oder drei Monate zuvor nicht gegen Corona geimpft werden können oder konnten.
- Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen oder in den vorigen Monaten an solchen Studien teilgenommen haben.
- Personen, die sich wegen einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus in Quarantäne befinden, wenn der Test zum Beenden derselben erforderlich ist.
Coronaimpfung ist fast immer möglich
- banale Infekte, auch wenn sie mit subfebrilen Temperaturen (≤ 38,5 °C) einhergehen
- Krebserkrankungen, rheumatologische Erkrankungen
- Allergien (die nicht spezifisch gegen Bestandteile der Impfung bestehen)
- Behandlung mit Antibiotika, Kortikosteroiden oder lokal angewendeten steroidhaltigen Präparaten
- Blutungsneigung/ Einnahme von Gerinnungsmedikamenten
- Vorbestehende neurologische Erkrankungen wie bspw. Multiple Sklerose
- Chronische Erkrankungen wie Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen oder Nierenerkrankungen
Quelle: RKI, Weitere Informationen »
Nur in Ausnahmen bedarf es keiner Untersuchung
Ein Gesundheitszeugnis gilt dann als unrichtig, wenn wesentliche Feststellungen nicht im Einklang mit den Tatsachen oder dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft stehen. Dies ist auch der Fall, wenn die Gesamtbeurteilung des Patienten im Ergebnis zutreffend ist, es aber falsche, erfundene oder verfälschte Einzelbefunde enthält. Unrichtig ist ein Gesundheitszeugnis grundsätzlich auch, wenn ein Befund bescheinigt wird, ohne dass der Arzt den Patienten überhaupt untersucht hat. Ausnahmsweise kann das ärztliche Zeugnis jedoch trotz fehlender ärztlicher Untersuchung richtig sein, wenn sich der Arzt die Beschwerden von einem ihm bekannten Patienten anschaulich schildern lässt und die Symptome widerspruchsfrei zu einem entsprechenden Krankheitsbild passen.Wie wird der Test-Anspruch geprüft?
- amtlicher Lichtbildausweis oder sonstiger Lichtbildausweis der minderjährigen Person
- Nachweis, dass die Person aus einem der genannten Gründe anspruchsberechtigt ist
- im Fall der medizinischen Kontraindikation ein ärztliches Zeugnis darüber, dass eine Impfung gegen das Coronavirus nicht möglich ist
Straftat liegt bei Handeln wider besseren Wissens vor
Dies bedeutet: Falls ein Patient das unrichtige Attest zur Vorlage bei einer Apotheke verwenden will und dies dem Arzt auch so mitteilt, steht eine Strafbarkeit des Arztes zumindest im Raum. Subjektiv ist ein Handeln wider besseren Wissens erforderlich, d.h., der Arzt muss wissen, dass seine Bescheinigung inhaltlich unrichtig ist. Geht der Arzt dagegen von der Richtigkeit eines objektiv falschen Gesundheitszeugnisses aus, liegt ein sog. Tatbestandsirrtum vor. Dieser schließt gemäß § 16 StGB den Vorsatz aus und lässt den Tatbestand entfallen. Fahrlässiges Handeln ist nicht unter Strafe gestellt. Dagegen genügt hinsichtlich des Verwendungszwecks bereits die Vorstellung, dass die ärztliche Bescheinigung möglicherweise zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft bestimmt ist. Zusätzlich ist darauf hinzuweisen, dass nicht nur der Arzt, sondern auch der Patient sich strafbar macht, wenn er ein unrichtiges Gesundheitszeugnis nutzt, um eine Behörde oder eine Versicherungsgesellschaft über seinen Gesundheitszustand zu täuschen. Ein solches Verhalten sanktioniert § 279 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe. Aber auch berufsrechtlich kann gegen einen betreffenden Arzt vorgegangen werden. Nach § 25 der Musterberufsordnung haben Mediziner bei der Ausstellung ärztlicher Zeugnisse mit der notwendigen Sorgfalt zu verfahren und nach bestem Wissen ihre Überzeugung auszusprechen. Bei Verstoß drohen Maßnahmen wie Verwarnung, Verweis oder Geldbuße, je nach Kammerzugehörigkeiten bis zu 100.000 Euro. Vertragsärzten droht darüber hinaus ein Disziplinarverfahren. Als Maßnahme kommt hier zusätzlich auch die Anordnung des Ruhens der Zulassung/vertragsärztlichen Beteiligung bis zu maximal zwei Jahre in Betracht.Medical-Tribune-Gastbeitrag