Karenzentschädigung

Was passiert bei einer fehlenden oder zu geringen Karenzentschädigung?

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Die Karenzentschädigung berechnet sich aus allen Vergütungsbestandteilen des Arbeitnehmergehalts.

Praxisinhaberinnen und -inhaber sehen es gern, wenn in Angestelltenverträgen ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot enthalten ist. Damit soll ein Patientenschwund nach dem Wechsel z. B. eines angestellten Arztes oder einer besonders qualifizierten MFA zur nahen Konkurrenz verhindert werden. Allerdings ist auf Vertragsdetails zu achten, damit einer Kündigung kein böses Erwachen folgt.