Heilmittelrezept: Ärzte müssen künftig bei Korrekturen seltener unterschreiben

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Keine Rücksprachen und nachträgliche Änderungswünsche: Die Änderung soll Arztpraxen entlasten.

In welchen Fällen darf eine Heilmittelverordnung nachträglich geändert oder ergänzt werden? Fachanwalt Rainer Kuhlen erklärt die aktuelle Rechtslage und gibt einen Ausblick.