Regressrisiko: Heilmittelverordnung und Software machens Ärzten nur scheinbar leichter

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Die neue Heilmittelrichtlinie bringt ein neues Formular mit.

Der G-BA vereinbart eine neue Arzneimittelsoftware und die KBV eine neue Heilmittelverordnung. Zusammen bringen sie unaufmerksame Ärzte in Regressgefahr.