Arzneimittelversorgung soll massiv eingeschränkt werden
Das Wirtschaftlichkeitsgebot in der vertragsärztlichen Versorgung wird neu interpretiert und verschärft: Von zwei zur Behandlung „gleichermaßen geeigneten“ Wirkstoffen ist grundsätzlich der preisgünstigere zu verordnen; und welche Substanz „gleichermaßen geeignet ist“, legen vorrangig und bindend das Qualitätsinstitut und Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) fest. Der individuelle medizinisch-fachliche Ermessensspielraum von Ärzten und die Präferenzen des Patienten werden ausgehebelt.
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