Arzt muss MdK unterstützen

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Frage von Dr. Ekkehard Oswald,
Facharzt für Kinderheilkunde,
Weyhe-Leeste:

Die DAK fordert mich auf, Unterlagen einer 18-jährigen behinderten Patientin für den medizinischen Dienst zur Verfügung zu stellen, um zu prüfen, ob bei der Geburt ein Behandlungsfehler vorgelegen hat. Bin ich verpflichtet, der Forderung nachzukommen? Eine Entbindungserklärung der Patientin liegt allerdings vor. Kann ich - falls eine Verpflichtung besteht - für den Arbeitsaufwand ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen, ähnlich wie bei Anfragen der Privatkassen? Ist der medizinische Dienst überhaupt der richtige Ansprechpartner in Sachen Behandlungsfehler? Wenn ich mich recht erinnere, sind dies Ärztekammer oder die Gerichte.

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