Auswege aus Aut idem gesucht

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Seit letzten Samstag gilt das Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz (AABG) mit der neuen Aut-idem-Vorgabe: Generell soll bei der Vorlage einer ärztlichen Verordnung der Apotheker entscheiden, welches preisgünstige wirkstoffgleiche Präparat er dem GKV-Versicherten aushändigt. Schönheitsfehler: Nach dem Wortlaut des Gesetzes können Arzt und Apotheker die neue Regelung noch gar nicht umsetzen.

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