Besser Fahrtenbuch führen, 1%-Regel oder Schätzung?

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Anfang 2006 wurde die 1%25-Regelung für Dienstwagen drastisch verschärft. Um zu beweisen, dass der Praxis-Pkw zu mehr als 50 %25 genutzt wird, sollten alle Ärzte ein Fahrtenbuch führen. Für Hausärzte wurde allerdings Entwarnung gegeben, denn bei ihnen ergäben sich die 50 %25 an betrieblicher Nutzung schon aus ihrer Tätigkeit, wie das Bundesgesundheitsministerium damals dem Hausärzteverband mitteilte. Aber wie sieht es heute in der Praxis aus? Was raten Steuerberater Ärzten?

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