Bessere Karten beim Poker mit dem Fiskus

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Wer eine Ferienwohnung vermietet, setzt gern die Kosten für das Domizil von der Steuer ab. Streit mit dem Fiskus gibt´s, wenn jahrelang nur Verluste eingefahren werden. Gar keine ernsthafte Überschusserzielungsabsicht, sondern „Liebhaberei“, kein Steuerabzug, heißt es dann. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat aktuell neue Grundsätze zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Ferienwohnungen festgelegt. Dabei sind Vorteile für die Steuerzahler zu erkennen.

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