Brille statt Laser: Arzt muss zahlen

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Mangelnden Durchblick bewies im Juni 2002 ein Augenarzt aus Rheinland-Pfalz, den ein Patient mit Sehbeschwerden aufsuchte: Der Mediziner diagnostizierte Diabetes und verschrieb eine Brille. Drei Monate später konnte auch die Augenklinik Bonn mit einem Lasereingriff nur wenig von der Netzhaut retten. Nun verurteilte das Landgericht Koblenz den Augenarzt zur Zahlung von 100.000,- Euro.

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