Die Kasse haftet!
Chipkartenmissbrauch gibt´s unbestritten: Doch während Ärztefunktionäre darin ein Millionen fressendes Massenphänomen sehen, sprechen Kassenvertreter von Randerscheinungen. Das hindert AOK & Co. aber nicht daran, dem einzelnen Arzt die Vergütung des Falles streitig zu machen, wenn Karten unzulässig eingesetzt wurden. Doch damit setzen sie sich in klaren Widerspruch zu bindenden Verträgen mit der KBV. Weder muss der Arzt den betrügerischen Patienten zwecks Privatrechnung verfolgen, noch bleibt er auf Verordnungskosten sitzen, wenn er guten Gewissens eine Chipkarte angenommen hat, die nicht erkennbar ungültig war.
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