Für Arztfamilien kann´s teuer werden

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Wer ein Haus oder die Praxis ganz bzw. teilweise oder bestimmte Firmenbeteiligungen verschenkt oder vererbt, macht dem glücklichen Empfänger gleich doppelt Freude: Diese Vermögenswerte sind nämlich bei der Erbschaftsteuer privilegiert, es ist in der Regel viel weniger Steuer zu entrichten als bei Barwerten in gleicher Höhe. Genau das hält der Bundesfinanzhof (BFH) nun für verfassungswidrig, was die Vermögensplanung so mancher Arztfamilie über den Haufen werfen könnte.

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