Für den Ernstfall vorgesorgt?

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Ärzte werden nicht krank, glauben viele Menschen. Und dann passiert es doch: Der Praxisinhaber erkrankt schwer oder stirbt plötzlich. Neben der Trauer und dem Schock, den die Angehörigen zu bewältigen haben, kommen speziell bei Ärzten aber zusätzliche schwere Belastungen auf die Familie zu: Was passiert mit dem laufenden Praxisbetrieb? Existieren Vollmachten, damit die Ehefrau z.B. auf das Bankkonto zugreifen kann? Welche Schritte sind überhaupt zu unternehmen? Antworten auf diese Fragen gab es auf dem Practica-Seminar „Vorsorge für den Ernstfall“.

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