Haftet der Fachinternist für falsch ausgefüllten Ü-Schein?
Dr. Martin Byrtus,
Facharzt für Innere Medizin,
VS-Villingen:
Ich bin als fachärztlicher Internist tätig und bekomme Zuweisungen durch niedergelassene Hausärzte zu Zielaufträgen, z.B. Gastroskopie oder Oberbauchsonographie oder Echokardiographie. Leider wird immer wieder das Kreuz bei Mit/Weiterbehandlung gesetzt. Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus dieser Platzierung, wenn es sich inhaltlich aber um einen Zielauftrag handelt? Hafte ich auch für etwaige Diagnosen, die der hausärztliche Kollege nicht abgeklärt hat, z.B. bei der Abklärung von Oberbauchschmerzen?
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