Halten Sie die Zuzahlungen im Rahmen!

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Seit zwei Jahren gelten für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung neue Zuzahlungsregeln. Die Belastungsgrenze dafür beträgt seitdem 2 %25 des jährlichen Bruttohaushaltseinkommens, chronisch Kranke müssen im Jahr 1 %25 des Bruttoeinkommens aus eigener Tasche bezahlen. Wer die Belastungsgrenzen erreicht hat, kann sich von weiteren Zuzahlungen für den Rest des Jahres befreien lassen – oder zu viel gezahltes Geld zurückholen.

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