Hausärzte dürfen abrechnen – aber lohnt sich das?
Bei den Kindervorsorgen treten Änderungen in Kraft. Nicht nur, dass es eine neue U7a gibt (01723, 790 Punkte), die auch von Hausärzten abgerechnet werden darf. Bei allen Untersuchungen wird die Bürokratie deutlich abgebaut. Das spart rund 10000 Arbeitsstunden jährlich.
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