Hausärzteverband zieht KV-Chefs an den Ohren

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Der Hausärzteverband setzt bei der Verbreitung eines freiwilligen Hausarztsystems allein auf Integrationsversorgungsverträge (§§ 140a ff. SGB V) wie mit der Barmer und einigen AOKen. Eigene Funktionäre, die als KV-Vorständler einen Weg über den § 73b (hausarztzentrierte Versorgung) einschlagen, werden zum abgestimmten Handeln aufgefordert. Die KVen möchte der Verband als Dienstleister engagieren.

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