Helferin schriftlich über Folgen informieren
Neuer Fallstrick für Praxisverkäufer: Sie müssen Ihre Helferinnen spätestens einen Monat (besser früher) vor Praxisverkauf schriftlich darüber informieren, welche rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Wechsel zum neuen Besitzer für sie hat und welche Maßnahmen dieser bezüglich des Personals ins Auge gefasst hat. Unterbleibt diese Info oder ist sie nicht zutreffend, kann die Helferin noch Gehaltsforderungen gegen Sie stellen, wenn Sie schon gar keine Praxis mehr haben.
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