Kasse darf Ärzten unter die Arme greifen

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Ausgerechnet das Bundesversicherungsamt wollte verhindern, dass die Gmünder Ersatzkasse (GEK) Arbeitgebern eine „arbeitgeberfreundliche“ Variante des neuen Aufwendungsausgleichsgesetzes bietet. Danach zahlen die Kassen nämlich – gegen eine Umlage – das Gehalt Ihrer kranken Helferin ab dem ersten Krankheitstag weiter. Vor Gericht setzte sich die GEK jedoch durch.

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