Kassen bereichern sich!

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Frage von Dr. G. Lampe, Facharzt für Allgemeinmedizin, Hamburg:
Bekanntlich behandeln wir GKV- Versicherte auch nach Unfall (nicht BG) im Rahmen unseres Budgets. Dies ist, betrachten wir einmal als häufige Unfallfolge ein HWS-Schleudertrauma, oft eine langwierige Therapie, verbunden mit vielen Arzt-Patienten-Kontakten, so daß bei den engen Budgets von einer den Aufwand deckenden Bezahlung keine Rede sein kann. Wie lassen sich die Krankenkassen von den Haftpflichtversicherungen die Kosten vergüten? Wäre es nicht möglich, daß wir unseren Aufwand nach GOÄ liquidieren? Der Patient kann sich das Geld vom Schädiger oder per Kostenerstattung wieder holen.

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