KBV beschließt Todesstoß für Laborgemeinschaften
Bis auf ein in der Praxis zu erbringendes und deutlich aufgewertetes Präsenzlabor sollen künftig alle Parameter dem nur per Ü-Schein veranlassbaren Speziallabor-Bereich zugeordnet werden. Das würde das Ende für Laborgemeinschaften (LGs) im kassenärztlichen Bereich bedeuten. Für einen Übergangszeitraum bis zum Ende der Beziehbarkeit über LGs sieht ein von der KBV-Vertreterversammlung einstimmig beschlossenes Konzept eine strenge Kontrolle von LGs vor. Fachärzten, die zur Erbringung von Speziallabor-Leistungen berechtigt sind, soll die sog. „Selbstzuweisung“ vermiest werden, indem eine Abrechnung von Laborziffern neben anderen EBM-Leistungen verboten werden soll.
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