Kollektive GKV-Aussteiger bekommen von den Kassen kein Geld mehr
Ärzte, die gemeinsam aus dem GKV-System aussteigen, müssen damit rechnen, ihr Dasein mit Privatpraxen zu meistern. Das folgt aus den Urteilen des 6. Senats des Bundessozialgericht (BSG) vom 27. Juni zu den Klagen zweier niedersächsischer Kieferorthopädinnen. Diese hatten zusammen mit Kollegen Mitte 2004 ihre Kassenzulassung bzw. Ermächtigung zurückgegeben, aber weiterhin auch neue GKV-Patienten behandelt.
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