Leichenschau: Wohin mit dem Kreuz beim Toten?
Leichenschau: Wohin mit dem Kreuz beim Toten?
In Deutschland vermerken Kollegen im Totenschein nur bei 4 %25 eine nicht natürliche Ursache. Tatsächlich dürften es aber doppelt so viele sein. Der folgende Leitfaden hilft Ihnen, das Kreuz an die richtige Stelle zu setzen.
Die Leichenschau initiieren meist Angehörige, Wohnungsbesitzer, Zeugen oder im Krankenhaus leitende Ärzte. Wenn ein niedergelassener Kollege wegen eines Todesfalls kontaktiert wird, muss er diesem Ruf unverzüglich folgen und kann nicht die Sprechstunde erst noch zu Ende halten, betonte der Notfallmediziner Dr. Thomas Ahne, Loretto-Krankenhaus Freiburg. Denn es geht auch darum, den Tod sicher festzustellen. Das lässt sich in keinem Fall delegieren.
Jeder approbierte Arzt ist verpflichtet, eine Leichenschau durchzuführen. Ausnahme: Wenn der Tod im Rahmen seiner Behandlung eingetreten ist, darf er dies nicht selbst tun. In einigen Bundesländern gibt es auch eine Sonderregelung für Notärzte. Sie können sich auf die Todesfeststellung beschränken, damit sie rasch wieder einsatzfähig sind. Dann muss ein anderer Arzt die Aufgabe übernehmen.
Trockenübung beim „Tatort“
Niemals drängen lassen
In Deutschland vermerken Kollegen im Totenschein nur bei 4 %25 eine nicht natürliche Ursache. Tatsächlich dürften es aber doppelt so viele sein. Der folgende Leitfaden hilft Ihnen, das Kreuz an die richtige Stelle zu setzen.
Die Leichenschau initiieren meist Angehörige, Wohnungsbesitzer, Zeugen oder im Krankenhaus leitende Ärzte. Wenn ein niedergelassener Kollege wegen eines Todesfalls kontaktiert wird, muss er diesem Ruf unverzüglich folgen und kann nicht die Sprechstunde erst noch zu Ende halten, betonte der Notfallmediziner Dr. Thomas Ahne, Loretto-Krankenhaus Freiburg. Denn es geht auch darum, den Tod sicher festzustellen. Das lässt sich in keinem Fall delegieren.
Jeder approbierte Arzt ist verpflichtet, eine Leichenschau durchzuführen. Ausnahme: Wenn der Tod im Rahmen seiner Behandlung eingetreten ist, darf er dies nicht selbst tun. In einigen Bundesländern gibt es auch eine Sonderregelung für Notärzte. Sie können sich auf die Todesfeststellung beschränken, damit sie rasch wieder einsatzfähig sind. Dann muss ein anderer Arzt die Aufgabe übernehmen.
