Leitlinientreue Ärzte vor Gericht aus dem Schneider?
Ärzte, die Leitlinien grundsätzlich begrüßen, hegen die Hoffnung, dass sie bei Haftungsprozessen auf der
sicheren Seite stehen: Wer sich an Leitlinien hält, kann vor Gericht belegen, dass er medizinischen Standards genügt hat, so die Überlegung. Die Rechtsprechung sieht das differenzierter, verriet Dr. Hans-Harald Franzki, Präsident a.D. am OLG Celle, auf dem vierten deutschen Medizinrechtstag.
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