Mini-Jobs bereichern Praxis

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Bei der Arbeitsmarktreform dürfte ein Teilbereich für Ärzte und Praxismitarbeiter besonders interessant sein: die zahlreichen Änderungen bei den so genannten Mini-Jobs. Zum einen wird die Grenze der geringfügigen Beschäftigung ab dem 1.4.2003 von 325 Euro auf 400 Euro angehoben. Außerdem gibt es künftig eine so genannte Gleitzone von 400 bis 800 Euro. Diese und weitere Neuerungen schaffen flexible Arbeitsplatz-Gestaltungsmöglichkeiten für Chef und Praxisteam.

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