Mit Jobsharing-Partner kann's klappen
Kollege G. T. kann als Jobsharing-Partner in eine kardiologische Praxis einsteigen. „Ich soll die Kassenpraxis auf dem derzeitigen Level halten, der Praxisinhaber will die Privatpraxis ausbauen.“ Der Kollege soll sich finanziell an der Praxis eteiligen. „Nur dann werde ich gleichberechtigter Partner und mein Name kommt mit aufs Schild.“ Da stellt sich die Frage: Gleichberechtigter Partner wovon? Ein Jobsharer ist doch zunächst nur abhängig.
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