Mit Schwerpunkt und Anzeigen frei werben
Nach bahnbrechenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes konnte der Deutsche Ärztetag schlichtweg nicht mehr anders: Er änderte die Musterberufsordnung. Sie dürfen nun jederzeit ohne besonderen Anlass in Zeitungen inserieren, dort und auf Praxisschild oder Briefkopf Tätigkeitsschwerpunkte und Qualifikationen jenseits der starren Weiterbildungsordnung nennen. Auch das Praxisschild muss nicht mehr mit dem Zentimetermaß kontrolliert werden. Zum Marktschreier darf ein Arzt aber nicht werden.
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