Morbiditätsrisiko den Ärzten aufgehalst
Dass unversöhnliche Honorarverhandlungen mit Schiedsamtssprüchen enden können, die das
„Morbiditätsrisiko einseitig auf die Vertragsärzte“
verlagern, hat die KV Hessen erfahren müssen. Nachdem sich KV und AOK nicht über den Honorarvertrag für 2001 einigen konnten, stellte sich das Schiedsamt nach Empfinden von KV-Chef
Dr. Hans-Friedrich Spies ganz in die Sache der „Erhaltung der Beitragsstabilität der AOK“.
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