Neuling haftet für Altschulden

Erschienen am: 
|
Aktualisiert am:

Wer neu in ein Praxisnetz oder eine Gemeinschaftspraxis, die in Form einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts organisiert sind (GbR), eintritt, haftet für deren alte Schulden künftig auch mit seinem Privatvermögen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) unlängst entschieden. Das Gericht verschärfte damit die Haftung neu eintretender Gesellschafter. Denn früher hafteten diese für Schulden, die schon vor ihrem Eintritt in die Gesellschaft entstanden waren, nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Jetzt ist auch das gesamte private Geld dran.

Sie wollen den ganzen Inhalt lesen?
Loggen Sie sich ein
Daten werden geladen...

Die Inhalte dieser Seite unterliegen dem Heilmittelwerbegesetz und dürfen nur ausgewiesenen Ärzten und medizinischem Fachpersonal zugänglich gemacht werden. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie zu dieser Zielgruppe gehören, würden wir uns freuen, wenn Sie sich für einen kostenlosen Account registrieren würden! Im Anschluss erhalten Sie sofortigen Zugang zu diesem und vielen weiteren, interessanten Inhalten zu medizinisch-wissenschaftlichen Fachthemen! Aktuelle News, spannende Kongressberichte, CME-Fortbildungen und vieles mehr erwarten Sie! Wir freuen uns auf Sie! Die Inhalte dieser Seite unterliegen dem Heilmittelwerbegesetz und dürfen nur ausgewiesenen Ärzten und medizinischem Fachpersonal zugänglich gemacht werden. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie zu dieser Zielgruppe gehören, würden wir uns freuen, wenn Sie sich für einen kostenlosen Account registrieren würden! Im Anschluss erhalten Sie sofortigen Zugang zu diesem und vielen weiteren, interessanten Inhalten zu medizinisch-wissenschaftlichen Fachthemen! Aktuelle News, spannende Kongressberichte, CME-Fortbildungen und vieles mehr erwarten Sie! Wir freuen uns auf Sie!