Schlechte Helferin leichter kündigen!
Seit dem 1. April können auch große Praxen mit mehr als fünf Kräften die Leistungsträgerinnen unter den Helferinnen aus der Sozialauswahl nach dem Kündigungsschutzgesetz heraushalten. Im Falle einer Kündigung können also die guten Kräfte auf jeden Fall behalten werden. Details erläutert Matthias Litzel, Rechtsanwalt aus Frankfurt am Main.
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