Schmerzensgeld berappen?
Ein Patient, dem z.B. bei der Blutentnahme oder beim Fädenziehen schwindelig geworden ist und der auf eine Liege in der Praxis gelegt wurde, muss dort nicht dauerhaft von den Helferinnen überwacht werden. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf im Falle einer Patientin, die (angeblich) von der Liege gestürzt war und vom Arzt Schmerzensgeld in Höhe von 13 000 € verlangte.
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