Selbst im Ruhestand werden Ärzte geschröpft
Selbständigkeit wird bestraft. Und das sogar, wenn Ärzte längst im Ruhestand sind. Anders als bei gesetzlich Rentenversicherten, müssen Ärzte dann nämlich den vollen Beitrag zu ihrer Krankenversicherung zahlen. Kommt es ganz hart, verlangen die Kassen auch noch einen höheren Beitragssatz.
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