Sono-Berechtigung verfallen lassen und dann überweisen oder IGeLn?
Dr. Norbert A. Scholz,
Arzt für Allgemeinmedizin,
Krefeld:
Nach Ablauf einer Übergangsregelung 2013 gelten für Ultraschallgeräte schärfere Anforderungen. Da der Qualitätszuschlag für eine Sono lediglich 3,50 Euro beträgt und ich pro Quartal 120 Untersuchungen durchführen müsste, um mein Budget auszuschöpfen, möchte ich meine Zulassung verfallen lassen und die Patienten zum Internisten überweisen. Sollte der Patient aber ausdrücklich eine privatärztliche Untersuchung durch mich wünschen, müsste ich mit ihm dann eine IGeL-Vereinbarung schließen und nach GOÄ abrechnen können? Meine KV hält das für rechtswidrig.
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